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Die Schwarzen Kanäle hat die bisherige Kolumne "Was ich noch zu sagen hätte - Ein Bloggsurrogatextrakt" nach 27 Folgen abgelöst. Ich fokussiere mich in der neuen Kolumne, das Projekt Netzteufel der Evangelischen Akademie Berlin als Anregung aufgreifend, auf Meldungen und vor allem Leserkommentare der Plattformen idea und kath.net. Weiterhin bleibt diese Kolumne eine ironische und satirische Kolumne. Auch wenn ich die Kritisierten beim Wort nehme, kann ich sie dennoch nicht ernst nehmen. Sie sind und bleiben ein Element der Kategorie Realsatire.
Peter Winnemöller als Gendertheoretiker
Der vorstehende Satz gehört zum Kerngehalt der Gendertheorie. Er könnte von Judith Butler stammen oder eine theologische Auslegung der Benennung der Tiere durch Adam in der Genesis beschreiben. Die Benennung eines Phänomens ist nicht neutral, nicht deskriptiv, sondern als Sprechhandlung wirksam und verändernd. Es ist nicht dasselbe, ob ich "Schwarzer“ „Neger“ oder „Nigger" sage, sondern jedes Mal etwas anderes. Wird eine Sache mit einem Wort bezeichnet, geschieht mehr als nur eine Spiegelung des Gegenstandes. "Eine Sache anders oder neu zu benennen verändert diese Sache auch von seinem Inhalt her." Nun stammt dieser gerade zitierte Satz nicht aus einem Text von Judith Butler, nicht aus einer Verlautbarung irgendeines Genderreferates, sondern von dem reaktionären Katholiken Peter Winnemöller, der sich seine Argumente immer da holt, wo er sie gerade braucht. Aktuell ärgert ihn die Umbenennung einiger Referate in der Erzdiösese Freiburg und da greift er schnell mal auf gendertheoretische Argumente zurück. Wird schon keiner merken. Konkret wurde etwa das bisherige Seniorenreferat und das bisherige Behindertenreferat unter dem neuen Referatstitel "Inklusion - Generation" zusammengefasst. Das ärgert Winnemöller. Er findet:
"Frauen und Gedöns" ist eine Assoziation, die Winnemöller hat, ich nicht. Jedem das Seine. Und er könnte ja nun angesichts seiner neuen gendertheoretischen Einsichten sich mal fragen, warum der Referatstitel "Behinderte" etwas anderes ausdrückt als der Referatstitel "Inklusion". Denn es waren ja nicht irgendwelche Linke, die sich hier lautstark geäußert hätten, sondern die entsprechenden Verbände, die weg von einer deskriptiven (und oft auch herabsetzenden) Kategorie zu einer Begriffswahl wechseln wollten, die den positiven Willen der Gesellschaft ausdrückt, Behinderte nicht zu benachteiligen. Deshalb: Inklusion. Tatsächlich ist Inklusion weitergreifend als der dann doch herabsetzende Begriff „Behinderte“.
Hauptsache Knast
Aktuell geht es darum, dass das Bistum Osnabrück einem geständigen Priester, der inzwischen 85 Jahre alt ist, in einem Altenheim wohnt und dem zahlreiche sexuelle Übergriffe gegenüber Minderjährigen in den 80er- und 90er-Jahren vorgeworfen werden, die Rente auf 1000 Euro kürzen will. Nun ist das, weil der Betroffene in einem Altenheim wohnt, allenfalls eine symbolische Geste, weil an dieser Stelle die Sozialsysteme der Gesellschaft greifen würden. Zynisch gesprochen: das Bistum spart hier zu Lasten der Gesellschaft. Weitergehend wird überlegt, ob man den Pfarrer nicht laisiert und ihm die Bezüge ganz streicht. Das Ergebnis ist dasselbe. Für einen Außenstehenden ist auch das keine sinnvolle Handlung für eine Kirche. Hier räumt die Kirche ein Problem weg, über das sie selbst 30 Jahre hinweggesehen hat. Sie bestraft nur scheinbar den Täter, zieht aber nicht Konsequenzen für diejenigen, die ihm ein fortgesetztes Handeln ermöglicht haben. Kath.net berichtet über den Fall und gleich der erste Kommentator, der sich Gandalf nennt, ergeht sich in ganz unweisheitlichen Rachephantasien. Der Fall geht ihn überhaupt nichts an, er ist Österreicher, lebt knapp 1000 Kilometer vom Geschehen entfernt und meint dennoch, hier die große Stammtisch-Rede schwingen zu müssen: Nun kann man sich schon fragen, was „wirkliche Kinderschänder“ eigentlich sind das Recht kennt diese Bestimmung nicht, nur der so genannte Volksmund. Man kann ihm zugute halten, dass er vielleicht überführte und rechtskräftig verurteilte Straftäter nach § 176 StGB meint, aber dieser Fall liegt hier nicht vor. [Vermutlich spielt er aber auf Kardinal Pell an, den er nicht wirklich für einen Kinderschänder hält, auch wenn dieser dafür verurteilt wurde.] Darüber hinaus kann die katholische Kirche in Deutschland niemanden ins Gefängnis stecken; Gott sei Dank! die Protestanten müssten sich sonst Sorgen machen. Die Kirche kann aber den Fall der Staatsanwaltschaft übergeben. Und das hat sie konkret auch getan: „Alle Beschuldigungen wurden umgehend der Staatsanwaltschaft zugeleitet“, schreibt Bischof Bode im Brief an die Gemeinde. Diese habe zwar die Strafbarkeit der geschilderten Vorgänge festgestellt, aber aufgrund von Verjährung keine Ermittlungen aufgenommen. In konkreten Fall ist die Staatsanwaltschaft also nach der Untersuchung der Vorgänge zu dem Ergebnis gekommen, dass sie zwischenzeitlich verjährt sind, es also ein Verfahrenshindernis zur Strafverfolgung gibt. Das entspricht voll und ganz dem deutschen Recht. Also kann weder ein österreichischer Katholik, noch ein deutscher, noch irgendein anderer Bürger oder Bürgervertreter diese Person einfach ins Gefängnis stecken. Es wäre schlicht rechtswidrig. Grundsätzlich dienen Verjährungen ja dem Rechtsfrieden, auch wenn das manchen nicht gefällt. Niemand möchte nach 30 Jahren für eine Tat bestraft werden, die er in Jugendzeiten begangen hat. Nur am Stammtisch und mit Vorliebe beim Thema Sexualität denkt man anders: „An der Sex-Front herrscht Raserei. Eine Gesellschaft in Angst rettet sich in Verfolgungsfantasien.“ (Bundesrichter Thomas Fischer) Und ihr Mittel dazu ist die Rechtswillkür. Unabhängig von Recht und Ordnung gilt nur eins: der Täter muss so oder so ins Gefängnis. Nur ist das kein Recht. Vergegenwärtigen wir uns, worum es geht: Die Taten geschahen bis in die 90er-Jahre an bis 12-Jährigen. Dann setzt nach heutigem(!) Recht ein Verjährungsaufschub ein bis zum 30. Lebensjahr der Betroffenen. Das wäre 2008. Je nachdem, um welchen Tatbestand es geht, setzen dann unterschiedliche Verjährungsfristen ein. Bei zehnjähriger Verjährung wäre die Tat 2018 verjährt, bei zwanzigjähriger Verjährung 2028. Soweit die heutige Rechtslage. Und würde nach heutigem Recht geurteilt, müsste auch der 85jährige Beschuldigte vor Gericht. Allerdings darf niemand nach Regeln verurteilt werden, die zum Zeitpunkt seiner Tat gar nicht galten, also etwa erst später in Kraft traten. Das ist hoffentlich jedem unmittelbar einsichtig. Genau diesen Fall haben wir hier vorliegen. Denn vor dem 1. April 1998 verjährten sämtliche Fälle des sexuellen Missbrauchs an Kindern, auch die schweren Fälle, zehn Jahre nach Tatvollzug. Wenn die Tat also 1995 geschah, war sie 2005 verjährt. Es ist deshalb falsch und dient keinesfalls dem Rechtsfrieden einer Gesellschaft, Strafen oder auch Prozesse für jemanden zu fordern, der nach den damals gültigen Regeln nicht mehr zu betrafen ist (und nur rechtsmissbräuchlich zu bestrafen wäre). Sonst führen wir heute Strafregeln ein für ein Verhalten, das früher nicht strafbar war und verurteilen Menschen im Nachhinein munter dafür. Das öffnet der reinen Willkür Tür und Tor. In manchen Ländern ist zum Beispiel das Tragen des Minirocks bei Frauen strafbar. Würde man das rückwirkend in Deutschland unter Strafe stellen, wäre plötzlich ein Drittel der Gesellschaft im Gefängnis. Was nun die Forderung nach einer gehaltlosen Gefängnisstrafe angeht, so ist sie eine rein sadistische Phantasie. Der muss nicht nur mit Gefängnis bestraft werden, der darf auch keine Rente beziehen. Wie sadistisch muss man veranlagt sein, um das zu fordern? Selbstverständlich bekommt ein Rentner während der Haftzeit weiter Rente, sie wird im Gefängnis nur nicht ausgezahlt und um den Haftkostenbeitrag (je nach Zelle und Verpflegung bis zu 430 Euro pro Monat) gekürzt. Selbstverständlich gehen von der Rente auch gerichtlich angeordnete Entschädigungen für die Opfer ab. Alles andere aber ist eine Verletzung von elementaren Rechten und der Menschenwürde die eben auch Straftäter besitzen. Und man sollte auch daran denken, dass solche Regelungen nicht nur bei Sexualstraftaten, sondern auch bei ganz anderen Straftaten gelten. Was hinter der Forderung von Gandalf steckt, ist der Wunsch nach der Rückkehr zu einem archaischen Rechtssystem. Dann wären wir wieder in der Horde der steinzeitlichen Stammesgesellschaft. Das passt natürlich zu einem Fundamentalisten. Demgegenüber ist bereits das Ius Talionis und erst recht das biblische „Augenersatz um Auge, Zahnersatz um Zahn“ (so die Übersetzung von Buber / Rosenzweig) ein bemerkenswerter Fortschritt im Rechtssystem.
Dieser Gedanke dient gerade dazu, die Rachephantasien Dritter abzuweisen und zivilisierte gesamtgesellschaftliche Regelungen an ihre Stelle zu setzen. Unser heutiges Strafrecht hat sich daraus entwickelt, hat aber sehr viele weitere Gesichtspunkte in sich aufgenommen. Das Ergebnis ist übrigens ein kontinuierlicher Rückgang der Verbrechen, nachdem als abschreckend gedachte Strafen nicht den gewünschten Erfolg hatten und durch andere Maßnahmen ersetzt wurden. Trotz gestiegener Sensibilität stoßen wir nicht auf mehr, sondern eher auf weniger Fälle sexuellen Missbrauchs.
Verwirrte unter sichAuf kath.net artikulieren sich die Verwirrten der Gesellschaft. Es geht weiterhin um Strafverfolgung von Verbrechen und Entschädigungen der Opfer.
GedankenspielWürde man übrigens in einem völlig ahistorischen Exkurs die Zeugung Jesu nach §176 StGB beurteilen, dann handelte es sich in jedem Fall um einen sexuellen Missbrauch. Maria war, nach allem was wir wissen können, unter 14 Jahre alt. Zumindest legen einige urchristliche Quellen sehr viel Wert auf ein frühes Datum, das Protoevangelium des Jakobus spricht explizit von 12 Jahren. Mit 14 Jahren wäre sie normalerweise verheiratet worden, bis dahin war sie ihrem künftigen Mann Josef anvertraut, also verlobt. Das ist genau der Gesetzesrahmen, den unser heutiges Gesetz vorsieht. Das ändert sich auch nicht, wenn man, wie der biblische Text, von einer Einwilligung der Maria in das Geschehen nach der Verkündigung durch den Engel ausgeht. Wir müssten es konkret das nennen, was es ist: Missbrauch einer Minderjährigen. Aber das ist und bleibt ein Gedankenspiel: wie würde das zu beurteilen sein, was die Bibel uns erzählt, wenn es heute geschähe? Nur dass dieses Gedankenspiel permanent im Blick auf Mohammed und selten im Blick auf die Bibel angestellt wird. Ich würde die Foristen von kath.net ja gerne fragen, ob ihrer Ansicht nach nun Gott ins Gefängnis muss, weil er sich an einer Minderjährigen vergangen hat. Aber das würden sie (vielleicht nicht einmal zu Unrecht) als Blasphemie ansehen. So bleibt es beim Gedankenspiel. Quod licet Iovi, non licet boviWährend der fundamentalistische Mob tobt, um einen 85jährigen beschuldigten Priester ins Gefängnis zu bekommen, obwohl dafür keine Rechtsgrundlage besteht, erregt er sich auf der anderen Seite darüber, dass ein bereits rechtskräftig verurteilter Kardinal für das gleiche Vergehen ins Gefängnis soll. Nur ist dieser Kardinal ein bekannter Konservativer zumindest in moralischen Fragen. Und nachdem er durch eine Jury in Australien nach angelsächsischem Recht einstimmig verurteilt wurde und auf die Verkündigung seines Strafmaßes wartet, sitzt er jetzt in Haft und natürlich ist es für seine Verteidiger Isolationshaft. Und sie finden es ein Verbrechen, dass ein wegen Missbrauch verurteilter Kardinal ins Gefängnis muss und dort nicht einmal täglich die Messe feiern kann weil Alkohol in der Zelle verboten ist. Nun kann man wenig über Vorgänge schreiben, die fernab in Australien passiert sind. Aber es ist schon interessant, wie unterschiedlich die Urteile im Forum auf kath.net ausfallen, wenn es sich das eine Mal um einen nicht verurteilten Priester aus dem Bistum Osnabrück und das andere Mal um einen verurteilten Kardinal aus Australien handelt. Absurder geht es kaum. Nun könnte man einwenden, dass der Priester im Bistum Osnabrück sein Vergehen ja eingeräumt hat, während der Kardinal seine Vergehen bestreitet (leugnet, würde kath.net schreiben, wenn sie gegen den Kardinal eingestellt wären). Aber das ändert nichts an der fatalen Einstellung zum Rechtssystem. Man vertraut ihm nur, wenn es im eigenen Sinne/Interesse urteilt. Sonst arbeitet man an seiner Unterminierung. «La majorité des faits, grâce à Dieu, sont prescrits» (Barbarin)
Die Information ist leicht zugänglich, selbst die Wikipedia verzeichnet sie schon am Tag des Urteils. Dass ein Richter über die Strafforderung der Staatsanwaltschaft hinausgeht, ist zudem nichts Besonderes, es hat nichts mit Ideologie zu tun, sondern mit Bewertungsmaßstäben. Ein anderer Kardinal, der auch angeklagt werden sollte, weil er dem nun verurteilten Kardinal zur Vertuschung geraten hatte, wurde vom Vatikan unter Verweis auf seine diplomatische Immunität geschützt.
SchwarzbrotPeter Hahne hat auf einer Veranstaltung im ostwestfälischen Lübbecke seine 800 Zuhörer dazu aufgerufen,
Also ist das von Hahne beschworene Evangelium als Schwarzbrot eigentlich ein Bild-Wort, aber eines, das dem Begriff „Evangelium“ zuwiderläuft.
Die Frohe Botschaft wird also nun als Schwarzbrot angepriesen, „um den Lebenshunger einer rat- und rastlosen Gesellschaft zu stillen“. Hört Hahne eigentlich, was er da sagt? Abgesehen davon, dass auch Westfalen dann, wenn es mehr als Schwarzbrot gibt, durchaus zu anderen Speisen greifen (das westfälische Abendmahl zeigt Schnaps, Bier und Schinken, in anderen Varianten Grünkernsuppe), das Evangelium als Schwarzbrot in diesem Sprachbild also nur eine vor-läufige Speise wäre, so fragt man sich doch, ob die „rat- und rastlose Gesellschaft“, deren Problem ja nicht der Mangel, sondern die Fülle ist, gerade auf Schwarzbrot wartet. Es ist schlicht ein schräges Bild. Ich kann weder erkennen, dass Hunger noch, dass Ratlosigkeit das Problem dieser Gesellschaft ist. Paulus, als er in Athen auf dem Areopag zum „Buffet der Weltanschauungen“ geladen wurde, war sich jedenfalls nicht zu schade, seinen Glauben als den nahrhaftesten anzupreisen. Hahne führt nun in seiner „Fastenpredigt“ aus, seine westfälischen Zuhörer sollten
Beim Deutschen Brotinstitut stieß ich dann auf Erläuterungen, die vielleicht als Subtext der Hahnschen Speisekultur gelesen werden könnten. Dort heißt es:
Die Empfehlung des schwarzen Brotes ist demnach eben auch insgeheim das Plädoyer für eine spezifisch „deutsche“ Variante des Evangeliums. Einem Franzosen käme es nicht in den Sinn, das Evangelium als Schwarzbrot zu bezeichnen, einem Hebräer erst recht nicht. Nur in einer deutschen Überlagerung der biblischen Botschaft macht es Sinn:
Das folgende pathetische „Sprach-Bild“ von Hahne überlasse ich gerne homiletischen Seminaren zur kritischen Analyse:
Erregungszustand - נרתיקDas ist ein gefundenes Fressen für all die Sexualneurotiker auf kath.net. Unter den zweitausend Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages gibt es auch eine, die sich in künstlerischer Perspektive mit dem weiblichen Geschlecht beschäftigt. Das ist nun für normale, kulturell gebildete Menschen nichts Außergewöhnliches, seit Gustav Courbets „Ursprung der Welt“, spätestens aber seit Judith Chicagos „Dinner Party“ ist es eigentlich schon ein Stück Kulturgeschichte. Nicht aber für sexualgestörte kath.net-Redakteure. Die picken sich aus dem 2000 Veranstaltungen umfassenden Programmangebot des Kirchentages jene heraus, die nun ganz und gar nicht in ihr Weltbild passt. Wie sehr sexualneurotisch die kath.net-Redakteure fixiert sind, sieht man an der Überschrift, die sie dem Ganzen verpassen:
Das hat schon Stürmer-Niveau, dessen Herausgeber ja auch ein Sexualneurotiker war. Wie kommt man als Redakteur von „Vulven malen“ auf „Höhepunkt“? Und wie von „Höhepunkt“ auf „Heimlicher ‚Höhepunkt‘“? Sigmund Freud hätte eine Antwort darauf. Und inwiefern ist eine öffentliche Programmankündigung „heimlich“? Ich glaube, man muss schon schwer gestört sein, um so etwas zu schreiben. Oder einfach nur dumm. Aber es geht noch weiter:
Da geht die sexuelle Phantasie der Redaktion mit ihr durch. Sie liest zwei Wörter „Vulven malen“ und schon kommt es zum verbalen Brechdurchfall. Man fragt sich, ob heterosexuelle Männer auch beim Vulven malen dabei sein dürfen. Hechel, hechel. Wirklich ein Fall für den Psychiater. Aber vielleicht darf man an dieser Stelle zwei Anmerkungen machen. Vielleicht liest sich der Redakteur einmal Levitikus 18, 6-18 durch. Es dürfte keinen Text der Weltliteratur geben, der so dicht Benennungen der weiblichen Scham gefüllt ist. In den zwölf Versen wird die „Scham“ zwanzigmal benannt. Da wird man schon einmal fragen dürfen, was denn an ihr so bedeutsam ist, dass ihr so viel Aufmerksamkeit gewidmet wird. Das weibliche Genital ist jedenfalls durchaus Gegenstand biblischer Reflexionen. Soweit zum „sola scriptura“. Nun könnte die Redaktion einwenden, ihr ginge es um das Malen des weiblichen Genitals. Das stünde nicht in der Bibel. Nun hat so etwas die Verächter des zweiten Gebotes noch nie davon abgehalten, selber munter Gott und Jesus Christus zu malen, obwohl davon nichts in der Bibel steht. Wer im Glashaus malt …
Nie wieder Florenz?
Man kann sie mit guten Gründen als Kulturbarbaren bezeichnen.
Und es ist schon interessant, was sie dann (wie ihre heutigen Erben) dem Publikum als verdammenswerte Bilder vor Augen führten. Wolfgang Willrich montiert 1937 Ausschnitte von Werken von neun Künstlern auf einem Bild zusammen, um dem Publikum die Verderbtheit dieser zu demonstrieren. Und siehe: es sind vor allem Nackte, die er präsentiert. Davor muss man das Publikum selbstverständlich bewahren. (Nicht umsonst verbindet sich kunsthistorisch der Humanismus mit der Akt-Darstellung.) Und die österreichischen Erben der Kunstzensur des Jahres 2019 möchten das nur allzu gerne fortsetzen. |
Artikelnachweis: https://www.theomag.de/118/am660.htm |