Lehren aus der documenta fifteen
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Wenn der Bock sich als Gärtner ausgibtDer weiße Sahib entscheidet: indonesisches Banner - keine KunstAndreas Mertin Ich hatte mir eigentlich vorgenommen, mich nicht mehr mit den Äußerungen des Kulturbeauftragen der EKD auseinanderzusetzen. Es ist vergebliche Liebesmüh. Bestünde die Aufgabe eines mit Kultur Beauftragten der Ev. Kirche eigentlich darin, seiner Kirche die weltweite Kultur zu vermitteln (was jene dringend nötig hat), sahen die bisherigen Amtsinhaber:innen ihre Aufgabe darin, der Kultur die Ethik der Kirche zu vermitteln.[1] Das ist banausisch, aber auch auf der Höhe einer Zeit, in der wie Bazon Brock schreibt der Kulturalismus (die Überordnung der Kultur über die Kunst) triumphiert.[2] Auffällig jedenfalls, dass sich der Kulturbeauftragte mehr als Kritiker und nicht als Vermittler begreift. War es bei der letzten documenta der Obelisk von Olu Oguibe, der keine Gnade vor seinen Augen fand, weshalb er versuchte, den Künstler über den rechten Umgang mit biblischen Texten aufzuklären, so hat er im Blick auf die aktuelle documenta seine Rolle darin gefunden, ausgerechnet als evangelischer Theologe den Sittenwächter in Sachen israelbezogener Antisemitismus zu geben. Inwiefern das in die Kategorie der falschen Religionisierung des Palästina-Konfliktes gehört, von der Shimon Stein und Moshe Zimmermann in der ZEIT schreiben, vermag ich nicht beurteilen.[3] Aber zumindest darin würde ich den beiden Autoren zustimmen:
Also erst einmal die Hausaufgaben machen und im eigenen Haus schauen, wo man in Kunstwerken und Kirchengestaltungen dem manifesten Antijudaismus begegnet. Aber wenn man sich darauf einlässt, israelbezogenen Antisemitismus in der Kunst der Gegenwart aufzuspüren, bedarf es einschlägiger Fachkompetenz nicht in Sachen Linksterrorismus, derer der Kulturbeauftragte sich rühmt, sondern in Sachen Kunstkritik. Zur Kunstkritik gehört nämlich notwendig die Objektbegegnung und die sorgfältige Wahrnehmung des zu besprechenden Objekts nicht gerade eine der Stärken von Kulturbeauftragten. Sie urteilen sehr gerne von oben herab oder aus größter Distanz. Die Kultur als solche (als zu verwaltende, reglementierende oder zu befördernde) interessiert sie, nicht das konkrete Objekt vor Ort. Aktuell galt eine der Verwerfungsgesten den Filmen, die von einer palästinensischen Gruppe im Hübner-Areal und im Gloria-Kino in Kassel gezeigt wurden. Es handelte sich insofern um problematische Filme, weil sie aus dem PLO- und PFLP-Propagandaarsenal im Kampf gegen Israel aus der Zeit zwischen 1965 und 1985 stammen. Das macht noch nicht jeden der Filme antisemitisch, es könnte darunter auch bloß israelkritische Filme geben. Das muss vor Ort überprüft werden. Selbst antisemitische Filme könnten, folgt man dem Urteil des Bundesgerichtshofes, vor Ort gezeigt werden, insofern man sich von ihnen distanziert und sie kontextualisiert. Im Unterschied zum Kulturbeauftragten habe ich mir die Filme vor Ort auch weitgehend angeschaut. Insoweit viele dieser Filme nicht nur auf den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern zielen, sondern auch dem Staat Israel sein Existenzrecht bestreiten, kann man sie nach der verbreiteten IHRA-Definition als israelbezogenen Antisemitismus werten.[4] Aber vermutlich würde diese Einordnung auch unter Berücksichtigung der Jerusalemer Erklärung zum Antisemitismus zutreffen.[5] Diese Filme sind zunächst aber einmal Dokumente aus der Geschichte des Nahost-Konflikts, so wie Filme von Leni Riefenstahl ein Dokument der Nazi-Geschichte sind[6] oder herabsetzende Kunstwerke an und in deutschen Kirchen und in Museen Dokumente der Geschichte des Antijudaismus bzw. des Antisemitismus sind.[7] Wenn die documenta fifteen die Filme jedoch künstlerisch ungebrochen, unkontextualisiert und unkommentiert einsetzen würde, wäre das zu kritisieren und auf Änderung zu drängen. Dazu muss man die Filme vor Ort in Augenschein genommen haben und die jeweilige Form der Brechung, der Kontextualisierung und der Kommentierung begutachten. Nur so können verantwortet Urteile abgeben werden. Aber das war eigentlich für jedermann leicht möglich, der den Weg nach Kassel fand, denn die Filme wurde jeden Tag der documenta 10 Stunden lang im Hübner-Areal gezeigt. Ich selber war an etwa 14 Tagen auf dieser documenta und habe an vielen Tagen vor der Leinwand gestanden, um mir einen Eindruck von den unterschiedlichen Filmen zu verschaffen. Hier eine Aufnahme, die ich am 13. August 2022 im Hübner-Areal mit dem Handy gemacht habe. Sie zeigt einen Moment, in dem das ausstellende Kollektiv eine Übersicht über 20 Filme an die Wand projizierte, bevor dann wieder ein einzelner Film gezeigt wurde. Ich habe persönlich nicht alle Filme gesehen (sonst wäre ich zu nichts anderem gekommen), aber Ausschnitte aus vielen dieser Filme konnte ich betrachten. Darunter waren spielfilmartige Arbeiten, die erkennbar Motive aus der zeitgenössischen Populärkultur verarbeiteten (etwa aus den beliebten Django-Filmen), es gab öde Filme von Auftritten politischer Führer und es gab entsetzliche Machwerke, bei denen Kindern der Kampf gegen Israel beigebracht wurde. Wenn man auf dem Gang durch das Hübner-Areal mitten in einen Film reinplatzte, war oft nicht ersichtlich, von wem er war und es war mühselig, dies jedes Mal konkret zu erkunden. Und ich habe am Anfang auch gedacht, wenn es Filme aus der Sammlung von Masao Adachi sind, müssten es auch Filme von Masao Adachi sein. Aber so ist es nicht. Zwar sind auch Filme von Adachi dabei, aber eben auch von anderen Regisseuren vieler Nationen: Sie tragen also britische, italienische, deutsche, palästinensische, ägyptische, irakische und japanische Handschriften. Sie wollen nicht pauschal verurteilt, sondern einzeln beurteilt werden.[8] Ich stimme mit vielen Kritiker:innen überein, dass diese Filme nicht auf der documenta hätten gezeigt werden müssen. Schlicht deshalb, weil sie auf einer Weltkunstausstellung nichts zu suchen haben. Das Kunsthafte an jedem einzelnen von ihnen ist fraglich. Es hätte nichts dagegengesprochen, wenn einige davon im Rahmen eines Filmabends im Gloria-Kino gezeigt und kontrovers diskutiert worden wären mit Israelis und mit Palästinensern. Das hat auf der documenta ja eine lange Tradition. Aber als Kunstfilme erschienen sie mir nicht und wollten es auch gar nicht sein. Nicht einer der von mir betrachteten Filme trat als Kunstfilm auf. Auf der letzten documenta 14 gab es im Hessischen Landesmuseum einen interessanten Film über die Treffen der Staaten der Blockfreien, der kunstvoll kompiliert war und durchaus zu überzeugen wusste, indem er die Betrachter:innen in seinen Bann zog. Das war bei den Filmen im Hübner-Areal nicht der Fall. Es waren weitgehend ziemlich einfache Propaganda-Filme. Und bloß um cineastische Archivierungstechniken zu demonstrieren, hätte man sie nicht in extenso zeigen müssen. Da ist mir auch das Kunsthafte der Bearbeitung durch Subversive Film nicht ersichtlich.[9] Insofern hatte die Evangelische Kirche in Deutschland durchaus Recht, gegen die Aufführung dieser palästinensischen Propagandafilme gegen Israel auf der documenta fifteen zu protestieren.[10] Ich war freilich davon ausgegangen, dass die EKD dies in Kenntnis der Inszenierung getan hätte. Das scheint nicht der Fall gewesen zu sein. Dann handelt es sich aber um ein Urteil aufgrund von Hörensagen und wir würden keiner Institution erlauben, auf dieser Basis Urteile zu fällen, geschweige denn, Objekte aus einer Kunstausstellung zu entfernen. Es geht dann schlicht um Vor-Urteile, aufgrund derer ein Grundrecht (die Kunstfreiheit) eingeschränkt werden soll. Nun könnte man sagen, dass die EKD und mit ihr der Kulturbeauftragte von Dritten so gut informiert wurden, dass sie sich die konkrete Begutachtung sparen konnten. Aber dann dürften ihnen keine Fehler bei der Beschreibung unterlaufen. Also noch einmal zurück an den Anfang. Warum mein Ärger über den Kulturbeauftragten? Mir war „Politik & Kultur“, die Zeitung des Deutschen Kulturrates in die Hände gefallen, die sich im September schwerpunktmäßig der documenta fifteen widmet.[11] Die Zusammenstellung ist nicht sehr ausgewogen und geht wie auch nicht anders zu erwarten das Thema documenta vor allem kulturpolitisch an.[12] Es sind von wenigen Ausnahmen abgesehen Kulturfunktionäre, die sich äußern und nicht Künstler:innen. Das unterscheidet die Zeitschrift etwa vom Kunstforum International, das in seiner documenta-Ausgabe dezidiert erst einmal die Künstler:innen und deren Werke befragt, bevor es äußerst ausgewogen Bewertungen vornimmt.[13] Jedenfalls äußert sich in dieser Ausgabe von Politik & Kultur auch der Kulturbeauftragte der EKD zur documenta. Und er spricht über die 21 Filme, die von Subversive Film präsentiert werden. Er schreibt wörtlich, als er in der Süddeutschen gelesen habe, „dass in der Reihe ‚Subversive Films‘ auch Werke von Masao Adachi gezeigt würden“, sei bei ihm „eine Warnlampe dunkelrot“ aufgeleuchtet.[14] An der Stelle war ich zum ersten Mal irritiert. Auf der Documenta gibt es natürlich keine Filmreihe namens „Subversive Films“ und auch Kia Vahland behauptet das in der Süddeutschen nicht.[15] Sie schreibt korrekt davon, dass es ein palästinensisches Kollektiv gibt, das den Namen „Subversive Film“ trägt. Und dieses Kollektiv zeigt auf der documenta eine von ihr vorgenommene Konstellation von Filmen aus einer Filmsammlung, die Masao Adachi der Gruppe vermittelt hat. Die Zusammenstellung trägt den Titel „Tokyo Reels Film Festival“. So viel Sorgfalt sollte für einen in Exegese ausgebildeten Wissenschaftler schon sein, dass er das Kollektiv „Subversive Film“ nicht mit einer Filmreihe verwechselt. Er skizziert dann die Geschichte der Japanischen Roten Armee und ihrer Terroraktionen gegen Israel, u.a. das Selbstmord-Massaker in Lod im Jahr 1972 im Auftrag der PFLP. Inwieweit das nun der dunkelroten Warnlampe Masao Adachi zuzuordnen ist, der vom Kulturbeauftragten als „einer der Hauptverantwortlichen des Terrors gegen Israel“ bezeichnet wird, ist fraglich. Laut der Süddeutschen Zeitung, auf die er sich ja beruft, wurde Adachi erst 1974 Mitglied der Japanischen Roten Armee. Wie kann er dann für das Selbstmordattentat von 1972 verantwortlich sein? Nun hält sich Adachi tatsächlich bereits seit 1971 im Libanon auf und dreht dort einen unsäglichen Dokumentarfilm über die Beziehungen der Japanischen Rote Armee zur PFLP. Aber man würde doch gerne wissen, auf welche Quellen sich der Kulturbeauftragte bezieht, wenn er das abscheuliche Attentat in Lod explizit im Zusammenhang mit Adachi erwähnt? Die Süddeutsche macht den gleichen Fehler auch.[16] Da wäre es doch sinnvoller, sich auf andere Aktionen nach 1974 zu beziehen, die sich aber eher gegen Amerika und Europa als gegen Israel wenden. In seinem Text heißt es dann, von Adachi würden auf der documenta „frühe Propagandafilme“ gezeigt. Der 1939 geborene Adachi war aber schon ein bekannter Regisseur mit vielen links-engagierten und auch Pink-Filmen, bevor er 1971 im Libanon hängenblieb.[17] Um Frühwerke handelt es sich also nicht. Der documenta ginge es, so behauptet der Kulturbeauftragte
Von Ehrung sprechen die documenta und Subversive Film nicht. Und bevor man jemand als Hauptverantwortlichen des Terrors gegen Israel bezeichnet (und nicht die PFLP, nicht die Hamas, nicht die PLO, nicht die DFLP, nicht die PFLP-GC), sollte man dafür doch ziemlich klare und gerichtsverwertbare Fakten benennen. Adachi war seit 1974 der Außenbeauftragte der Gruppe, kein Planer von Terroranschlägen. Er stand zwei Mal wegen Ausweis-Vergehen vor Gericht, wegen Beteiligung an Terrorakten wurde er aber nicht verurteilt (das ist bei Künstlern, die die EKD ausstellt, und die ursprünglich aus dem RAF-Terrormilieu kommen, anders. Sie wurden rechtskräftig wegen ihrer Unterstützung der RAF verurteilt. Aber dazu später mehr). Adachi explizit als Mörder zu bezeichnen, ist daher zumindest gewagt. Es ist Hörensagen, aber auf keinen Fall das Ergebnis eines Gerichtsprozesses, also eher eine politische Etikettierung. Das kann man machen, aber aus dem Munde eines Theologen berührt es mich doch unangenehm, wenn Verurteilungen vorgenommen werden, ohne dass es Urteile gibt. Wir versuchen doch eigentlich Journalisten zu vermitteln, bei (noch) nicht Verurteilten besser von mutmaßlichen Tätern zu schreiben. Das sind minimale ethische Standards. Aber der Kulturbeauftragte will seiner Leser:innen triggern. Bleibt die ethische Norm, die der Kulturbeauftragte hier aufstellt: dass man als Kurator:in verpflichtet sei, immer dann, wenn man Kunstwerke von (mutmaßlichen) früheren Verbrechern ausstellt, darüber Auskunft geben und es gegenüber dem Publikum begründen müsse. Das finde ich eine interessante Idee, aber sie ist weder einleuchtend noch praktikabel. Ich glaube nicht, dass die EKD sich jemals bei ihren Ausstellungen oder auch bei Illustrationen an diese Maßgabe gehalten hat. Steht bei jeder Verwendung eines Bildes von Caravaggio durch die christlichen Kirchen, dass er ein Mörder war? Und fügt dem die Redaktion eine Rechtfertigung bei, warum sie es sich erlaubt, Werke dieses Mörders auszustellen oder abzubilden? Ich glaube das nicht und das glaubt wohl auch sonst niemand. In Rom belässt man seine Werke sogar in den Kirchen unkommentiert. Und wie ist es im Fall des von Goethe so gefeierten Bildhauers Benvenuto Cellini? Wenn sich eine Abbildung seines grandiosen Perseus aus der Loggia vor dem Palazzo Vecchio in Florenz in eine kirchliche Veröffentlichung verirrt, wird darauf hingewiesen, dass es ein Werk eines Massenmörders ist? Und Benvenuto Cellini war ausweislich seiner Autobiographie sogar stolz darauf, ein solcher zu sein.[18] Gibt es dann also bei der Kirche eine Begründung, warum man ausgerechnet das Werk eines Massenmörders nutzt? Und was machen wir mit den Werken von Parrhasios, der einen Sklaven zu Tode quälte oder Richard Dadd, der seinen Vater tötete? Ich glaube, es ist eine ziemlich moralinsaure Norm, bei Menschen, von denen man vermutet, sie hätten dieses oder jenes Verbrechen begangen, jedes Mal eine Rechtfertigung zu verlangen, wenn man Kunstwerke von ihnen ausstellt oder abbildet. Aber Derartiges ist im Augenblick woke. Vielleicht tritt der Kulturbeauftragte ja für eine neue kirchliche Präsentationskultur ein. Wir fragen demnächst nicht nur nach der Haltung zu BDS, zum Kolonialismus, zum Rassismus, sondern auch nach allen möglichen Vergehen der zu Präsentierenden. Was ist mit Steuervergehen? Oder Asylvergehen? Von den ‚Mördern‘ Moses, David und Widerständlern gegen den Staat wie Petrus schweigen wir dann lieber. Nun aber kommt jener Abschnitt im Text, der bei mir den Ärger ausgelöst hat. Er lautet:
„Das kann doch nicht wahr sein“ habe ich gedacht, als ich das las, „er hat die Filme gar nicht gesehen?“ Sie werden a) permanent gezeigt und sind b) unübersehbar, weil sie auf einer riesengroßen Leinwand präsentiert werden. Wer einmal durch die documenta gelaufen ist, kam gar nicht an ihnen vorbei. Wie kann man andererseits behaupten, auf der documenta fifteen gewesen zu sein, wenn man nicht im Hübner-Areal war einem der Hauptorte dieser documenta? Groß und breit steht auf der documenta-Seite, steht im verteilten Plan der documenta, steht im Booklet der documenta, dass Subversive Film ihre Bearbeitungen täglich im Hübner-Areal präsentieren. Und wenn man durchs Hübner-Areal geht, kann man gar nicht anders, als an der Riesenleinwand vorbei zu gehen, sonst findet man den Ausgang aus dem Gelände überhaupt nicht. Ich kann und will mir aber nicht vorstellen, dass ein Kulturbeauftragter und damit ja auch Kunstbeauftragter der Evangelischen Kirche in Deutschland sich nicht die gesamte Weltkunstausstellung anschaut, sondern es nur bei einer Stippvisite belässt um dann auch noch Urteile über Nicht-Gesehenes abzugeben. Sollte sich das bewahrheiten, wäre es ein Skandal. So etwas kommt freilich öfter auf der documenta fifteen vor, wie wir am Beispiel von Volker Beck sehen, der seine Urteile auch abgab, bevor er sich auch nur ein einziges Original angeschaut hatte. Ich war mit zahlreichen Pfarrer:innen und Pastor:innen im Rahmen von diversen Pastoralkollegs auf der documenta, ich war mit Studierenden von sechs deutschen Universitäten auf der documenta, ich war mit meinen persönlichen Bekannten auf der documenta jedes Mal haben wir uns mindestens zwei Tage Zeit gelassen, um einen angemessenen Eindruck von der Weltkunstausstellung zu bekommen. Das sind wir der zeitgenössischen Kunst schlicht schuldig. (So wie ich mit Pastoralkollegs, Studierenden und Freunden auch zur Biennale nach Venedig fahre und mit ihnen zwei Tage lang die Ausstellung anschaue). Von einem Kulturbeauftragten der EKD würde ich mindestens die doppelte Zeitinvestition erwarten. Das gehört zu seinem Auftrag, es gehört, um auf einen Buchtitel von Isolde Karle anzuspielen, zum Pfarrberuf als Profession, zur Berufstheorie im Kontext der modernen Gesellschaft.[20] Wir müssen etwas verstehen von dem, worüber wir reden. Und wir reden im konkreten Fall über eine Kunstausstellung, nicht über eine Berlinale oder eine Ausstellung zum Linksterrorismus. Und, um selbst einmal die moralische Keule herauszuholen, wenn man auf der documenta fifteen sogar 80- und 70-Jährigen Emeriti der Praktischen Theologie begegnet, die sich zwei Tage Zeit nehmen, der Gegenwart der Kunst auf der documenta auf die Spur zu kommen, dann sollte der Kulturbeauftragte der EKD das erst recht tun. Es ist seine Berufspflicht. Warum ist die unmittelbare Anschauung der Präsentation vor Ort eigentlich so wichtig, dass man unter keinen Umständen auf sie verzichten kann? Solange man nur auf die Inhalte der einzelnen in Kassel gezeigten Filme schaut (was man ja auch anhand der Filmliste am heimischen Computer und den diversen Video-Plattformen des Internets machen kann), schaut man ja künstlerisch betrachtet nur auf das außerästhetische Substrat, das die Künstlergruppe Subversive Film bearbeitet. Man ignoriert also die kunstkritisch zu bewertende Leistung des Kunstkollektivs und fokussiert sich auf das Material, das sie bearbeiten. Das kann man machen, aber man wird dann zum Erfüllungsgehilfen des Regisseurs, der den jeweiligen Propagandafilm erstellt hat. Aus der Distanz lässt sich die künstlerische Leistung von Subversive Film (die Filmreihe „Tokyo Reels Film Festival“), um die es ja bei der documenta geht, gar nicht beurteilen. Es ist, um ein ironisches Vergleichsbeispiel heranzuziehen, als ob man beim Orgien-Mysterien-Theater von Hermann Nitsch (-> Link auf Bilder) anmerkt, dass er bei der Schlachtung keine Öko-Schweine benutzt. Kann sein, hat nur mit seiner Kunst nichts zu tun. Oder wenn man bei einer Putzfrau von Duane Hanson (-> Link aufs Bild) den Plastikeimer kritisiert. So geht‘s nicht. Die Filmsammlung ist also das Material, mit dem Subversive Film konstruktiv oder dekonstruktiv umgeht. Um darüber urteilen zu können, muss man vor Ort gewesen sein. Deshalb auch mein Ärger über die Äußerungen des Kulturbeauftragte. Er kann nicht darüber urteilen, was er nicht gesehen hat und worüber er allenfalls urteilen kann (die Propaganda-Filme) ist nicht das, was die documenta als Kunst ausstellt. Das verwischt er, indem er behauptet, es handle sich um eine Hommage an Adachi. Aber selbst, wenn das zuträfe was es nicht tut wäre die Hommage künstlerisch zu bewerten. Und das geht wiederum nur in unmittelbarer Anschauung. Nun kann man ja grundsätzlich fragen, was dem Kulturbeauftragten eigentlich als Lösung des Problems vorschwebt. Offenkundig geht es ihm ja nicht um eine diskursive Auseinandersetzung mit dem „Tokyo Reels Film Festival“ von Subversive Film, denn dazu bringt er kein vernünftiges Argument in seinem Text. Keiner der inkriminierten Filme noch die konkrete Inszenierung als solche werden wirklich diskursiv erläutert. Es geht eher um Biographien und historische Umstände. Eigentlich, so legt es der Kontext nahe, geht es ihm um Verbote oder Tabus. Auf der documenta sollen bestimmte Filme nicht gezeigt werden dürfen. Das wäre an sich eine Aufgabe, die der Rechtsstaat lösen müsste, sei es durch Anwendung von Gesetzen, sei es durch Verabschiedung von Gesetzen. Dies könnte dann auf seine Verfassungskonformität überprüft werden, weil dadurch auch die Kunstfreiheit eingeschränkt würde. Diesen Weg will man aber wohl nicht gehen weil man nur zu gut aufgrund der bisherigen Urteile der deutschen höchsten Gerichte weiß, wie das Ergebnis aussehen würde: im Zweifel zugunsten der Filme. Ich vermute, dem Kulturbeauftragten und all jenen, die ähnlich wie er argumentieren, letztlich so etwas wie eine neue Liste mit Vorbehaltsfilmen vorschwebt.[21] Diese ursprünglich einmal über 200 Werke umfassende Liste von NS-Filmwerken wurde nach 1945 von den Alliierten aufgestellt und führte zum öffentlichen Aufführungsverbot der Filme, sofern nicht ein staatlich legitimierter Betreuer die Filmwahrnehmung begleitete. Heute umfasst die Liste nur noch um die 40 Filme (so genau weiß das niemand), die von der Friedrich-Wilhelm-Murnau-Stiftung verwaltet und kuratorisch begleitet werden. Auch heute noch, mehr als 75 Jahre nach dem Ende des Dritten Reiches traut der Staat seinen Bürger:innen nicht zu, sich ein eigenes Urteil zu den historischen Werken zu bilden und sorgt für entsprechende staatliche Betreuung und Bevormundung. Die Auswahl der inkriminierten Werke unterliegt dabei keiner gesetzlichen Kontrolle oder nachvollziehbaren wissenschaftlichen Kriterien.[22] Verbreitet ist die Formel, man dürfe einem „arglosen Publikum“ diese Filme nicht unkommentiert vorsetzen. Das ist das Bild, das die Kulturpolitik von seinen Bürger:innen hat: sie sind arg- und hilflos und müssen vom Betreuungsstaat vor Schund und Schande bewahrt werden. Ein wirklich illiberales Bild. Meines Erachtens hätte man gerne eine Liste, möglichst erstellt durch ein Expertengremium, das nicht parlamentarischer Kontrolle unterliegt, auf der dann Filme festgehalten werden, die wegen Antisemitismus, Antizionismus oder wegen Israelkritik nicht ausgestrahlt werden dürfen. Und diese Liste unterläge auch dieses Mal nicht wissenschaftlichen (welche Wissenschaft wäre hier zuständig?), geschweige denn künstlerischen Kriterien, sondern kulturpolitischen Maßgaben. Verboten wird, was Anstoß erregt (z.B. Israelkritik). Und da Künstler:innen ja angeblich nicht wissen, was Antisemitismus, Antizionismus oder Israelkritik ist, werden sie auch nicht beteiligt. Bei der documenta fifteen wurde dieses Verfahren schon erprobt.[23] Auf der Suche nach dem SkandalNachdem seine Suche nach dem Präsentationsort der Filmsammlung von Subversive Film gescheitert war, wendet sich der Kulturbeauftragte den Bildern im Hallenbad Ost zu. Er ist auf der Suche nach dem Anstößigen. So unterscheiden sich die Haltungen. Ich wäre auf die Suche nach dem Guten gegangen (Suchet der Stadt Bestes), von dem diese documenta fifteen doch einiges zu bieten hat (und das sind nicht nur die halbreligiösen Objekte in St. Kunigundis, die der Kulturbeauftragte abschließend erwähnt).[24] Aber natürlich ist der Skandal immer interessanter. Und es ist jedermanns Recht, sich die Objekte anzuschauen, die medial diskutiert werden. Meines Erachtens gibt es aber kein Recht eines weißen Kulturbeauftragten der evangelischen Kirche in Deutschland, die sich ja selbst kaum von ihrem strukturellen Gewaltverhältnis zu den Bildenden Künsten gelöst hat, gegenüber indonesischen Kunstwerken zu erklären, dass sie keine Kunst seien. Wir sind nicht mehr im 16. oder 17. Jahrhundert.
meint der Kulturbeauftragte, nur schließt das eine das andere nicht aus.[25] Unbestreitbar funktioniert die Kunst der indonesischen Gruppe Taring Padi nach anderen Regeln als die eurozentristische Kunst. Wer ist also der Kulturbeauftragte, dass er über den Kunstcharakter indonesischer Kunst entscheiden könnte? Da kann er noch so viele Kollegen aus der Mission befragen, die können das auch nicht. Ob etwas Kunst ist, entscheidet nach Maßgabe des Bundesverfassungsgerichts nur die Kunst selbst.[26] Und in diesem Fall haben die dazu berufenen Kuratoren entschieden, die Kunst von Taring Padi als Agit-Prop in Kassel vorzustellen. Mir gefällt Agit-Prop auch nicht, aber das heißt nicht, dass es keine Kunst ist. Es ist dagegen das unbestreitbare Recht eines Kunstbetrachters zu sagen, mir kommt das nicht wie Kunst vor, ich mache keine Kunsterfahrung bzw. keine ästhetische Erfahrung mit dem ausgestellten Objekt, ich sehe da nur Wimmelbilder aber das sind zunächst einmal bloß subjektive Geschmacksurteile über die dann kontrovers im Betriebssystem Kunst und nicht am medialen Stammtisch zu diskutieren wäre. Was aber nicht geht, ist, dass der weiße Sahib entscheidet: indonesisches Banner keine Kunst. Man könnte fragen, ob das nicht schlicht Rassismus ist (als solcher wurde es zumindest von der Kuratorengruppe Ruangrupa und dem Kunstkollektiv Taring Padi empfunden)? Denn die Kriterien, die dann für dieses Urteil benannt werden, sind nahezu ausschließlich solche, die dem Kunstverständnis der früheren Kolonialmächte entspringen und die anderen Kulturen wenig Rechte einräumen, eigene Maßstäbe zu entwickeln. Aram Ziai schrieb dazu in der Frankfurter Rundschau:
Und das hat eine gewisse Plausibilität. Man fragt erst gar nicht nach der Eigenlogik der Bilder, sondern setzt Kriterien und Maßstäbe an, die in Europa entwickelt wurden. Man hat natürlich nichts gegen die Kunst des globalen Südens, aber beurteilen will man sie nach den eigenen Kriterien. Man könnte es auch sarkastisch im Sinne eines berühmten Zitats von Methusalix charakterisieren: "Du kennst mich doch, ich hab' nichts gegen Fremde. Einige meiner besten Freunde sind Fremde. Aber diese Fremden da sind nicht von hier!" Der Kulturbeauftragte schreibt nun, dass die Banner von Taring Padi „auch in Indonesien keineswegs mehrheitsfähig“ seien. Seit wann ist das ein Kriterium für Kunst? In diesem Sinne dürfte nur der kleinste Teil aller Kunstwerke jemals als Kunst gegolten haben. Das ist ja nun gerade das Interessante der Kunst, dass sie Grenzen überschreitet und dabei Regeln verletzt, die der Mehrheit der Gesellschaft unantastbar erscheinen. Jedenfalls ist das Argument der fehlenden Mehrheitsfähigkeit völlig willkürlich, es wird eingesetzt, weil es gegen die Objekte von Taring Padi zu sprechen scheint. Aber ich glaube, dass sich exakt an dieser Stelle das Kunstverständnis des Kulturbeauftragten offenbart: Kunst soll auf Common sense basieren, auf der Zustimmung der Bevölkerung, sie ist, um noch einmal Bazon Brock zu zitieren, kulturalistisch zu dominieren. Tatsächlich hat sich der Kulturbeauftragte an anderer Stelle auch mit ikonographischen Aspekten der Kunstwerke von Taring Padi auseinandergesetzt.[28] Aber auch da dechiffriert er die Bildkonstruktion anhand europäischer Bilder, die so zum Maßstab des Beurteilten werden. Und er vermag nicht zu verstehen, dass nicht er es ist, der über das Kunsthafte der Werke entscheiden kann, sondern nur die Kunst selbst. Das nennt man ausdifferenzierte Moderne. LackmustestNun aber zu dem von mir oben schon angekündigten Lackmustest für die Glaubwürdigkeit der Kirche in Sachen einer Ethik der Kunst. In die Amtszeit des gegenwärtigen Kulturbeauftragten der EKD fällt eine große Kunstausstellung, mit der sich die EKD für das 500-jährige Reformationsjubiläum feierte. Und dazu lud man internationale und nationale Künstler:innen ein, die sich irgendwie auf die Reformation beziehen sollten.[29] Ich gehe zunächst einmal hypothetisch davon aus, dass bei dieser Kunstausstellung aus dem Verantwortungsbereich der EKD keine Künstler:innen ausgestellt wurden, die den vom Kulturbeauftragten nun gegenüber der documenta fifteen aufgestellten Kriterien entsprachen. Also keine verurteilten Terrorunterstützer und keine Antisemiten oder Antizionisten. Denn es wäre ja schon merkwürdig, wenn der Kulturbeauftragte 2022 von der documenta etwas fordert, was seine eigene Institution nicht befolgt. Aber die Leser:innen ahnen schon, dass die EKD sich nicht an ihre eigene Ethik hält. Wenn es im eigenen Haus geschieht, ist man ein wenig großzügiger und schaut nicht so genau hin. Nun ist der Kulturbeauftragte nicht für die Kunstausstellung Luther und die Avantgarde im Kontext des Reformationsjubiläums verantwortlich. Man kann ihm also keine kuratorische Fehlleistung vorwerfen. Aber er hat sich seinerzeit die Ausstellung Luther und die Avantgarde als Kulturbeauftragter hoffentlich sorgfältiger angeschaut als die documenta fifteen und das sicher mit den gleichen ethisch und kulturpolitisch präfigurierten Augen, mit denen er auf der documenta unterwegs war. Und da ist ihm nicht aufgefallen, dass in der Ausstellung Werke eines rechtskräftig verurteilten RAF-Unterstützers zu sehen waren? Nicht eines Hauptverantwortlichen, sondern nur eines kleinen Rädchens im Getriebe. Aber immerhin gibt es zu dessen Aktivitäten ein Gerichtsurteil. Und wenn man in den Katalog der Ausstellung schaut, dann gibt es auch keinen Hinweis und keine Begründung der ausstellenden Kuratoren. Das widerspricht dem ethischen Standard, den der Kulturbeauftragte gegenüber der documenta aufstellt. Und das ärgert mich. Gilt hier nicht gleiches Recht für alle für die Kirchen wie die palästinensischen Film-Aktivisten? Damit kein Missverständnis aufkommt: die Kunst des vor Jahrzehnten wegen RAF-Unterstützung verurteilten Künstlers, der seine Strafe inzwischen auch abgesessen hat, war ausgesprochen gut und eindrücklich, man sollte seine Kunst unbedingt zeigen, man muss keinesfalls auf seine Vorgeschichte hinweisen, sondern kann sich damit begnügen, nur auf das konkrete Werk einzugehen. Das halte ich für selbstverständlich und würde das auch offensiv und öffentlich vertreten. Das muss dann aber auch für andere gelten, denen eine frühere Unterstützung des Terrorismus vorgeworfen wird, wenn ihre Arbeiten Jahrzehnte später auf der documenta thematisch werden. Es kann nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, nach dem Motto, wenn es die eigenen Künstler sind, drücke ich ein Auge zu, wenn es die der documenta sind, verurteile ich es. Genau das kritisiere ich. Wenn der Kulturbeauftragte auf dem Kasseler Satellit der Luther-Ausstellung 2017 war, hat er offenbar nicht erkannt, dass es dort auch eindeutig israelkritische, antizionistische, wenn nicht sogar antisemitische Bilder auf der Ausstellung gab, vier Bilder, die Israel vorwarfen, die Araber im Lande auslöschen zu wollen. Sie hingen die ganze Zeit in der Ausstellung und mir ist nicht bekannt, dass überhaupt irgendwer in der EKD aktiv geworden wäre. Aber über die documenta kann man sich äußern und für die Kuratoren ethische Normen in Sachen israelbezogenem Antisemitismus aufstellen. Da würde ich doch sagen: Man sollte sich erst einmal im eigenen Haus aufräumen, bevor man die documenta als Horrorgeschichte denunziert. Und diese antisemitischen bzw. antizionistischen Bilder hätte man meines Erachtens in der Ausstellung von 2017 nicht ohne Kommentierung zeigen dürfen.[30] Auf den Zeichnungen brachten Israelis mit Kippa einen arabischen Abgeordneten zum Schweigen. Und dieser Vorgang wurde dadurch kenntlich, dass der arabische Abgeordnete aus dem Bild gelöscht wurde. Eine Einordnung oder Erläuterung fehlte. Zu diesen Arbeiten habe ich von und in der Evangelischen Kirche keinen Aufschrei gehört. Entweder hat die Kirche keinen Antisemitismus oder Antizionismus in den Bildern erkennen können oder sie hat die Arbeiten trotz dieser Erkenntnis ausgestellt. Irgendwie fühle ich mich da an die Bibel erinnert: „Warum siehst du den Splitter im Auge deines Bruders, aber den Balken in deinem Auge bemerkst du nicht?“ Man arbeitet erkennbar mit Doppelstandards. Bei anderen Ausstellern wie der documenta möchte man im Empörungs-Chor der Kulturpolitiker:innen öffentlichkeitswirksam die Kunstpraxis kritisieren, im Blick auf das kirchliche Handeln schweigt man lieber. Vielleicht ist es aber auch viel banaler: die Kirche ist schlichtweg eine Trittbrettfahrerin. Wenn andere irgendwo Antisemitismus oder Antizionismus erkennen, dann springt man auf den fahrenden Zug auf und tut so, als wäre man von Anfang an im Zug der Guten dabei gewesen. Von sich aus erhebt man die Stimme aber nicht, man schweigt vermutlich, weil man gar nicht selbst zu erkennen vermag, dass etwas Problematisches vorliegt.[31] Aber unter dem Eindruck der Ausstellung von 2017 würde ich dringend davor warnen, den Bock (den Machtkomplex Kirche) zum Gärtner (Verwalter oder Pfleger der Kunst) zu machen oder zuzulassen, dass der Bock sich selbst zum Gärtner erklärt. In den Worten von Bazon Brock:
Darum geht es: Wir müssen zeigen, dass sich das Individuum in der Welt gegenüber dem Überdruck der Machtkomplexe behaupten kann, auch und gerade gegenüber dem Machtkomplex Kirche. Dort aber, wo zu Recht etwas zu kritisieren ist, müssen die richtigen Standards eingehalten werden: Verurteilungen im Rahmen der Rechtsordnung und Kunstkritik im Rahmen der Autonomie der Kunst. Anmerkungen[1] Es erinnert an Zeiten der Theologie, als die Kunst immer innerhalb der Ethik abgehandelt wurde selbst Karl Barth pflegte das so zu handhaben. In diesem Sinne hat die Theologie die Bedeutung von Kunst nie begriffen. [2] Brock, Bazon (2022): Kürzeste Besucherschule d 15 von Bazon Brock, Denker im Dienst der Polemosophie. Der Fluch der guten Tat / Kulturalismus erledigt die Kunst. Köln: König, Walther. [3] Stein, Shimon; Zimmermann, Moshe (2022): Ökumenischer Rat der Kirchen: Weg von der Religionisierung. In: Die Zeit, 06.09.2022. (Quelle). [8] Beispielhaft macht das der Historiker Joseph Croitoru im Interview mit der HNA: [9] Das von den Gesellschaftern eingesetzte Expertengremium stellt am 10.09,2002 fest, dass die Kontextualisierung der Filme auf der documenta unzureichend ist. Die Kontextualisierung erfolge nur durch die unkritische Selbststilisierung der Urheber:innen. Unter diesem Gesichtspunkt ist die Präsentation auf der d15 problematisch. [10] Zumal die documenta zu den Zielen von Subversive Film schreibt: „Subversive Film schlägt vor, Möglichkeiten zu debattieren, wie das unvollständige Archiv des transnationalen „militanten Kinos“ ausgegraben, restauriert und zeitweilig veröffentlicht werden könnte. Indem es die bewegten Bilder wieder in Umlauf bringt, reaktiviert Subversive Film mit Bedacht heutige Solidaritäts-Konstellationen und reflektiert die Utopie einer weltweiten Befreiungsbewegung.“ Es geht also nicht um Archivierung, sondern schlicht um den bewaffneten Kampf. Vgl. https://documenta-fifteen.de/lumbung-member-kuenstlerinnen/subversive-film/ [11] Kultur & Politik 9/22. Regensburg [12] So wird Kunst zum Beispiel unter dem Aspekt der Rückwirkung auf den Kulturbetrieb beurteilt. Das hat mit dem in der Moderne entwickelten Kunstverständnis nichts mehr zu tun. Man kann Andres Serranos Piss Christ studieren, was ein an der Kulturpolitik orientiertes Agieren für die Kunst bedeuten würde. [13] Kunstforum International 283 documenta fifteen, Köln 2022 [14] Johann Hinrich Claussen, Die Wiederkehr einer giftigen Altlast. Die documenta fifteen und der Linksextremismus, Kultur & Politik 9/22, S. 25. [15] Vahland, Kia (2022): Documenta: Propalästinensische Propagandafilme. In: Süddeutsche Zeitung, 20.06.2022. Online verfügbar unter https://www.sueddeutsche.de/kultur/documenta-palaestinenser-israel-terror-1.5605731. [16] Auch ich habe in meiner ersten Besprechung auf z(w)eitzeichen diesen Kontext hergestellt. Aber wenn Adachi tatsächlich erst 1974 Mitglied der japanischen Roten Armee wurde, ist diese Kontextualisierung falsch. Es wäre sinnvoller, Adachi mit dem 1971 gedrehten Propagandafilm zu behaften. [17] Sein erster Film als Regisseur datiert in das Jahr 1961. Sain, sein erstes Hauptwerk stammt von 1963. Vgl. dazu die Angaben in der Internet Movie Database https://www.imdb.com/name/nm0010395/?ref_=nv_sr_srsg_0 [18] Cellini, Benvenuto; Laager, Jacques (2000): Mein Leben. Die Autobiographie eines Künstlers aus der Renaissance. Zürich: Manesse-Verl (Manesse-Bibliothek der Weltliteratur). [19] Johann Hinrich Claussen, Die Wiederkehr einer giftigen Altlast, a.a.O. [20] Karle, Isolde (2011): Der Pfarrberuf als Profession. Eine Berufstheorie im Kontext der modernen Gesellschaft. 3. Aufl. Freiburg. [22] Vgl. dazu Hans Schmid, Ich klage an! https://www.heise.de/tp/features/Ich-klage-an-3384846.html sowie Hans Schmid, Meister der Elastizität https://www.heise.de/tp/features/Meister-der-Elastizitaet-3384848.html [23] Vgl. das Gutachten der von den Gesellschaftern berufenen Expertenkommission. [24] Vgl. Verf. (2022): First see and walk, then judge and talk! In: tà katoptrizómena, Jg. 24, H. 138. [25] Picassos Guernica ist ein Kunstwerk mit agitatorischem Charakter, sein Kunstwerk zum Koreakrieg ebenso. Auch das verschollene Werk von Otto Dix zum Straßenkampf in der Weimarer Republik ist Kunst und Agitation zugleich. [26] Thomas Fischer: Kunst ist strafbar: „Die "Freiheit" der Kunst besteht nicht in ihrer inhaltlichen Unbeschränktheit, sondern im immanenten Begriff ihrer selbst. Was Kunst ist, bestimmt nicht das Strafrecht, sondern allein die Kunst.“ [27] Ziai, Aram (2022): documenta und die postkolonialen Studien Warum sollten wir nicht den Horizont erweitern? (Quelle) [28] Vgl. seine Stellungnahme im Kulturbeutel. [29] Smerling, Walter (Hg.) (2017): Luther und die Avantgarde. Zeitgenössische Kunst in Wittenberg, Berlin und Kassel. Köln. [30] Natürlich ist auch hier die grundgesetzlich garantierte Kunstfreiheit zu wahren. Aber eine Kommentierung durch den Veranstalter wäre noch keine Einschränkung der Kunstfreiheit. [31] Vgl. dazu bereits 2009: Verf.: Der ganz normale Antijudaismus? Überlegungen zur Ethik der Kunst. In: tà katoptrizómena, Jg. 11, H. 59. http://www.theomag.de/59/am287.htm. Sowie Verf. (2016): Der ganz normale Antijudaismus? Teil II. Wittenberg lernt nicht dazu. In: tà katoptrizómena, Jg. 18, H. 103. http://www.theomag.de/103/am558.htm. |
Artikelnachweis: https://www.theomag.de/139/am767.htm |