Grundsätze für die Gestaltung des gottesdienstlichen Raumes der evangelischen Kirchen

2. Evangelische Kirchbautagung Rummelsberg 1951

A. Einleitung

Der Evangelische Kirchbautag, in dem Theologen und Baufachleute gemeinsam um die Lösung der Fragen bemüht sind, die sich aus der heutigen Bauaufgabe der Kirche ergeben, hat es für notwendig gehalten, gewisse Grundsätze für den Kirchbau der Gegenwart zu erarbeiten, um allen denjenigen, die mit dieser Aufgabe befaßt sind, eine Hilfe an die Hand zu geben. Er hat sich damit an eine Aufgabe gewagt, vor deren Inangriffnahme die Erfahrungen mit dem Eisenacher Regulativ von 1861 wie auch mit dem Wiesbadener Programm von 1891 und ähnlichen Versuchen warnen könnten. Nicht nur, daß etwa die Forderung des 3. Satzes des Eisenacher Regulativs, nach der sich der Kirchbau an einen der geschichtlich entwickelten christlichen Baustile anzuschließen habe, die Verirrung der neugotischen Kirchbauten zur Folge gehabt hat, erhebt sich auch die grundsätzliche Frage, ob solche Regulative auf evangelischem Boden überhaupt möglich sind und was man gegebenenfalls von ihnen erwarten darf.

Die gottesdienstliche Besinnung unserer Tage hat lang verschüttete Erkenntnisse über die Aufgabe und die Gestalt evangelischen Gottesdienstes wieder ans Licht gebracht. Dazu gehört auch die Einsicht, daß sich das Kirchengebäude und insbesondere der Kirchenraum vom Gottesdienst her bestimmen lassen müssen, der sich in ihnen vollzieht und dem sie gleichnishaft Gestalt geben sollen. Wenn aber über das Wesen des Gottesdienstes heute neue Klarheit und eine weitgehende Gemeinsamkeit der Anschauungen besteht, ist damit im Prinzip auch die Festlegung von Grundsätzen für den Kirchbau möglich geworden: von der Grundlage des Gottesdienstes aus lassen sich die gemeinsamen Auffassungen über den Kirchbau entwickeln, die den gottesdienstlichen Forderungen und Notwendigkeiten gerecht werden. Die nachstehenden Grundsätze dürfen freilich nur so verstanden werden, daß sie gewisse Grenzlinien festlegen wollen, innerhalb deren ein weiter Raum für die selbständige und verantwortliche Gestaltung des einzelnen Kirchbaues verbleibt. Sie sind als Hilfe gedacht, nicht als Gesetz.

Die evangelische Kirche ist heute vor eine Bauaufgabe gestellt, wie sie so umfassend und vielgestaltig in ihrer 400jährigen Geschichte bisher noch nicht an sie herangetreten ist. Von der Lösung dieser Aufgabe wird das Gesicht der evangelischen Kirche wahrscheinlich auf Jahrhunderte hinaus bestimmt werden.

Durch den letzten Krieg ist eine sehr große Anzahl von Kirchen zerstört worden.

Die Umschichtung der Bevölkerung nach dem Zusammenbruch, die u. a, zu einem Anwachsen der Dörfer bis zu 200 Prozent und zu der Einweisung großer evangelischer Gruppen in bisher katholische Gebiete geführt hat, erfordert die Bereitstellung zahlreicher neuer oder zusätzlicher gottesdienstlicher Räume.

Schon bisher war zumal in vielen Städten Norddeutschlands die Zahl der Kirchen unzureichend. Die Versorgung der Gemeinden mit Gottesdienststätten hatte nicht mit dem raschen Anwachsen der Bevölkerung Schritt gehalten.

Die neuen Erkenntnisse über das Wesen und die Gliederung einer evangelischen Gemeinde zielen auf die Auflösung der Massengemeinden und die Bildung von lebendigen Gemeindekernen in Anlehnung an eine nicht allzu große Kirche hin.

Die Gegenwart zwingt daher nicht nur zu einer immer erneuten Besinnung auf die Größe der Bauaufgabe, sondern zugleich auch zu einer sorgfältigen Überprüfung dessen, was wir als das Wesen des Kirchbaues anzusehen haben.

B. Allgemeines zum gottesdienstlichen Bau und Raum

Evangelischer Gottesdienst kann grundsätzlich überall gehalten werden, in jedem Raum und auch im Freien. Aber schon aus praktischen Gründen ist für eine an einen Ort gebundene Gemeinde ein Kirchengebäude notwendig. Dieses Gebäude muß so ausgestattet sein, daß in ihm das Wort Gottes verkündigt und die Sakramente gereicht werden können. Der gottesdienstliche Bau und Raum soll sich um seines Zweckes willen klar unterscheiden von Bauten und Räumen, die profanen Aufgaben dienen. Aber zugleich wächst er über jede rationale Zweckbestimmung hinaus, da er mit seiner Gestalt gleichnishaft Zeugnis von dem geben soll, was sich in und unter der gottesdienstlich versammelten Gemeinde begibt: nämlich die Begegnung mit dem gnadenhaft in Wort und Sakrament gegenwärtigen heiligen Gott.

Vom Wesen einer evangelischen Kirche her verbietet es sich darum, daß sie in Form und Anlage primär von städtebaulichen Gesichtspunkten aus gebaut wird. In Dorf- und Stadtgebilden, deren Einwohner sich dem christlichen Glauben verpflichtet wissen, werden die städtebauliche und die kirchlich wesensgemäße Aufgabe zusammenfallen. Gleichwohl sollte das Kirchengebäude nicht mit Hochhäusern, Industrie- und Verwaltungsbauten wetteifern wollen. Dabei wird die konzentrierte Anlage ihrer mancherlei Bauten als Kirche, Gemeindehaus, Pfarrhaus, Jugend- oder Altersheim u. dgl. hilfreich sein. Es gilt, die Zahl und Größe der Kirchen mit der Menge der in einem Bezirk zusammengefaßten Gemeindeglieder in Einklang zu bringen. Auch wo zunächst nur einzelne Teile eines Bauvorhabens durchgeführt werden können, soll stets das Ganze geplant werden, damit sich für die Zukunft echte Mittelpunkte geistlichen Lebens entwickeln können.

Die Verwendung eines Gemeindesaales als Kirchenraum kann nur als vorübergehende Notmaßnahme gebilligt werden.

C. Die wesentlichen Bestandteile des gottesdienstlichen Raumes nach lutherischem Verständnis

Zur Wortverkündigung ist eine Kanzel erforderlich, die sich klar aus dem Raum herausheben muß. Sie soll in Gestalt und Material mit der gesamten Inneneinrichtung der Kirche in Einklang stehen. Auf gute Hörsamkeit und Sichtbarkeit ist besonders zu achten.[1]

Außer der Kanzel kann für die Lesung der Epistel und des Evangeliums ein Lesepult Verwendung finden, das seitlich vor dem Altar aufzustellen ist.

Das Sakrament des Altars ist für den lutherischen Gottesdienst ebenso konstitutiv wie die Predigt. Darum lehnt die lutherische Kirche einen beweglichen Altar ab. Form, Masse und Werkstoff des Altars müssen seiner Bedeutung gerecht werden. Er steht in der Mittelachse des gottesdienstlichen Raumes im Angesicht der Gemeinde und sollte um mindestens zwei Stufen erhöht sein.

Der Altar besteht aus dem Unterbau (stipes) und der Platte (mensa). Wird er aus Stein ausgeführt, so ist für den Unterbau Naturstein oder Backstein (roh oder geputzt), für die aus einem Stück bestehende Platte Naturstein zu verwenden. Der Altar kann auch in massiver Holzkonstruktion erstellt werden. Geschieht das, so soll die Mensa nicht von einem schrankähnlichen Unterbau, sondern von tischlermäßig verfertigten, gut ausgebildeten Füßen, Wangen oder ähnlichem getragen sein. Die Verwendung von Kunststoff, wie z. B. Betonplatten, Eternit, Faserplatten oder Sperrholz, ist abzulehnen. In der Gestaltung des Altars muß mit besonderer Sorgfalt verfahren werden. Er muß, so einfach er sein mag, ein Stück gediegener handwerklicher Arbeit sein. Das gilt auch für alles, was zu seiner Ausstattung verwendet werden soll (Altarkreuz, Abendmahlsgeräte, Bibelpult, Paramente, Leuchter).[2]

Da sich das liturgische Handeln am Altar nicht auf den Liturgen zu beschränken braucht, sondern auch der Kantor mit einem liturgischen Chor beteiligt werden kann, sollte auf jeder Seite des Altars Platz für einige Sänger vorgesehen werden.

Kanzel und Altar sind im lutherischen Gottesdienst einander gleichwertig zugeordnet. Dabei muß sowohl dem Altar als auch der Kanzel durch angemessene Gestaltung ein solches Gewicht gegeben werden, daß sie als die eigentlichen Brennpunkte des Raumes in Erscheinung treten.[3]

Lutherische Gemeinden werden in der Darstellung des gekreuzigten und auferstandenen Christus im Kirchenraum einen Hinweis auf die Gegenwart des Herrn bei seiner Gemeinde sehen wollen und darum schwerlich auf eine solche Darstellung verzichten. Auch Paramente, Bildwerke, Glasfenster und Wandteppiche vermögen bei rechter Gestaltung der Verkündigung zu dienen. Zu den „schönen Gottesdiensten des Herrn" (Psalm 27, 4) gehören auch Kerzen und Blumenschmuck.

Die Bedeutung des Sakraments der Taufe findet in der Gestaltung der Taufstätte ihren Ausdruck. Die Taufe ist für die christliche Gemeinde grundlegend. Von dem Sakrament des Altars ist sie klar unterschieden durch die Einmaligkeit des Vollzugs.

Die Taufe ist im Kirchenraum nicht an einen bestimmten Platz gebunden. Soll die Taufstätte im Kirchenraum selbst liegen, so wird bei der Gestaltung Wert darauf zu legen sein, daß selbst bei einer Taufe mit nur zwei oder drei erwachsenen Begleitern des Täuflings die kleine Taufgemeinde sich nicht im weiten Kirchenschiff verliert. Möglich ist auch ein eigener Taufraum, doch ist auf seine Verbindung mit dem Kirchenraum Wert zu legen.

Die Zuordnung von Taufe und Altar, den Stätten der beiden Sakramente, ergibt keine zwingende Regel und erfordert keine bauliche Gleichwertigkeit.

Um der Entwertung der Taufe entgegenzuwirken, die sich noch vielfach in der Taufpraxis und in der lieblosen Gestaltung des Geräts zeigt, soll das Taufbecken, auch in Notkirchen, einen festen Standort haben. Wichtig ist die sachgemäße und würdige Gestaltung des Taufgeräts. Die Nachahmung alter Steine ist abzulehnen.[4]

Als Material können Steine, Holz, Bronze, Eisen u. dgl. verwendet werden. Wenn auch bei dem Vollzug der Taufe mit einer Rückkehr zum Untertauchen (immersio) kaum gerechnet werden kann, so wird doch die Begiessung (infusio) im Gegensatz zu dem bisher weithin üblichen Brauch der bloßen Besprengung (aspersio) heute in steigendem Maße geübt. Sie setzt eine Größe der Schale voraus, die der Tiefe nach ein wirkliches Schöpfen des reichlich vorhandenen Wassers erlaubt und die im Umfang ein Auffangen des vom Kopf des Täuflings abfließenden Wassers ermöglicht.

Unzulänglich ist die nach Bedarf auf den Abendmahlstisch gesetzte Taufschale. Die beiden Sakramente der evangelischen Kirche sollten jedes auch seinen besonderen Ort haben.

Die Orgel hat im lutherischen Gottesdienst eine dem Altardienst korrespondierende Funktion. Vorspiel und Nachspiel, sinnvolle Begleitung des Gemeindegesangs, selbständiger Orgelchoral im Wechsel mit dem Gemeindegesang oder bei Austeilung des Hl. Abendmahls sind ihre wesentlichen Aufgaben. Daneben ist die Verwendung der Orgel für besondere kirchenmusikalische Feierstunden sehr wohl möglich und erwünscht. Immer aber sollte die Orgel und ihr Spiel in lebendiger Beziehung zur Verkündigung des Wortes Gottes stehen.

Ob die Orgel besser auf einer Empore gegenüber dem Altar oder auf einer besonderen Empore an einer Seitenwand, ob sie, vielleicht in kleinen Räumen, auch zu ebener Erde seitlich vom Altar aufgestellt werden kann, muß im einzelnen geprüft werden. Die äußere Gestaltung der Orgel muß ihrer Bedeutung für den Gottesdienst entsprechen. Ein Orgelprospekt ist im allgemeinen geboten. Er soll in seinem Aufbau dem Umfang und der Werkanordnung der Orgel entsprechen und darf nicht unter Zuhilfenahme stummer Pfeifen Register vortäuschen, die nicht vorhanden sind.

Kleinorgeln und Positive sind in jedem Fall einem Harmonium vorzuziehen. Auch der Kirchenchor dient dem Gottesdienst. Er hat seinen Platz im allgemeinen bei der Orgel, Für ihn ist genügend Raum zu schaffen. Es kann nicht Aufgabe des Kirchenraumes sein, einen Chor von Hunderten von Sängern und dazu noch ein großes Orchester aufzunehmen. Die Größe der Orgel und des Platzes bei der Orgel muß in einem angemessenen Verhältnis zur Größe des gesamten Kirchenraumes stehen.

D. Die besonderen Anliegen der reformierten Kirche

Der Versammlungsraum einer „nach Gottes Wort reformierten'' Gemeinde soll der schlichten Ordnung ihres Gottesdienstes entsprechen. Seine Schönheit liegt nicht im Schmuck, sondern im reinen Verhältnis der Maße, des Lichtes und der Farbe.

Der Cruzifixus und andere plastische oder gemalte Darstellungen, die die Wahrheit des Evangeliums sinnenfällig zu bezeugen suchen, sind nach dem zweiten Gebot (in der Zählung des Heidelberger Katechismus) im gottesdienstlichen Raum nicht erlaubt. Auch in der Verwendung religiöser Symbole ist Vorsicht geboten.

Die Kanzel muß von allen Plätzen der Kirche aus gut zu sehen sein. Ihren Platz hat sie am besten, aber nicht unbedingt, vor der Rückwand in der Achse des Raumes. Sie soll nicht hoher angebracht werden, als es nötig ist, um den Prediger der ganzen Gemeinde sichtbar zu machen.

Der — in der Regel aus gutem Holz herzustellende — Abendmahlstisch soll in schlichten Formen gehalten werden. Die Gemeinde muß von allen Seiten unbehindert an ihn herantreten können. Darum soll er frei im Raum stehen, am besten vor der Kanzel. Da der Abendmahlstisch im Predigtgottesdienst und bei der Feier des Heiligen Abendmahls auch als Platz des Pfarrers bei den Lesungen und Gebeten gebraucht wird, empfiehlt es sich, ihn auf einer nicht mehr als zwei Stufen über die Plätze der Gemeinde erhöhten Plattform aufzustellen. Bei allen Lesungen und Gebeten steht der Pfarrer hinter dem Abendmahlstisch. Lichter und Kruzifix haben auf dem Abendmahlstisch einer reformierten Gemeinde keinen Platz. Dagegen soll nie eine genügend große Bibel fehlen, die während des Gottesdienstes offen vor der Gemeinde liegt.

Eine Trennung von Abendmahls- und Predigtkirche entspricht nicht dem genuin reformierten Verständnis des Gottesdienstes.

Die reformierte Kirche kennt grundsätzlich nur Taufen inmitten der zum Gottesdienst versammelten Gemeinde. Feste Taufsteine sind nicht notwendig; die Taufschale kann auf dem Abendmahlstisch stehen. Wo feste Taufsteine vorhanden sind, sollen sie ihren Platz sichtbar vor der Gemeinde haben.

Für den Platz der Orgel läßt sich keine bindende Vorschrift geben. Sie kann oberhalb oder hinter der Kanzel aufgestellt sein. Da Orgel und Sängerchor zusammengehören, der Sängerchor aber seinen Platz tunlichst nicht im Rücken der Gemeinde haben soll, besteht kein Anlaß, die übliche Aufstellung der Orgel im Westchor beizubehalten.

Anmerkungen

[1]    Die Kanzel soll nicht höher angeordnet werden, als es die Hörsamkeit unbedingt erfordert. Auch wo Emporen vorhanden sind, kann sie verhältnismäßig tief stehen, wenn die Sitzreihen auf den Emporen genügend ansteigen. Die Akustik kann, wenn nötig, durch einen Schalldeckel verbessert werden. Es sollte in jedem Falle geprüft werden, ob die Kanzel nicht im Interesse einer engeren Verbindung des Predigers mit der hörenden Gemeinde amboartig gestaltet werden kann.

[2]    Der Altar muß mindestens l m hoch sein. Der Abstand von Vorderkante Altarplatte bis Vorderkante oberster Stufe muß mindestens l m betragen. Unzulässig ist die Benutzung des Altars für andere als gottesdienstliche Zwecke. Der Unterbau darf darum auch nicht zum Verdecken von Heizkörpern verwendet werden.           

[3]   Unbefriedigend ist die Anbringung der Kanzel ohne jede Beziehung zum Altar etwa in der Mitte der Längswand des Kirchenschiffes. Hier klafft der Gottesdienst auseinander in zwei beziehungslos nebeneinanderstehende Teile: Liturgie und Predigt. Liturgisch unbefriedigend sind auch die künstlerisch oft sehr schönen Kanzelaltäre der Barockzeit, bei denen sich die Kanzel über dem Altar befindet. Hier tritt die Polarität von Wortverkündigung und Sakramentsfeier zu stark zurück. Ob in stärkerem Anschluß an die Tradition die Kanzel seitlich vom Altar, etwa in der Verlängerung der Altarstufen, an einer Seitenwand anzubringen ist, ob sie vor einem dann wesentlich erhöhten Altar in der Nähe der ersten Bankreihen stehen soll oder ob sie seitlich an die Altarstufen zu rücken ist, soll nicht festgelegt werden. Wenn der Altar weit genug in den Raum vorgerückt wird, erscheint auch die Benutzung der Rückwand hinter dem Altar für die Kanzel nicht ausgeschlossen.

[4]   Die alten großen Taufsteine entsprechen nicht mehr dem heutigen Taufvollzug. Keinesfalls aber sollten sie beseitigt werden, wo sie noch vorhanden sind. Ihre Verbindung mit der heute benutzten Taufschale ist möglich etwa durch Anfertigung eines gut geschmiedeten Trägers, der, auf die Öffnung des alten Steines aufgesetzt, die Schale trägt.

Artikelnachweis: https://www.theomag.de/58/prog10.htm
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