Kornblume im Ährenfeld

Eine Notiz zu Dietrich Bonhoeffers Spielräumen der Freiheit

Andreas Mertin

Es gibt einen Satz von Dietrich Bonhoeffer, der immer häufiger in innerkirchlichen Kulturdebatten zitiert wird. Inzwischen ziert er sogar den Web-Auftritt der Kulturbeauftragten der EKD, Petra Bahr. Er lautet:

Das klingt gut und ist ganz nach dem Herzen des protestantischen Kulturbürgers und es wäre natürlich schön, wenn sich Dietrich Bonhoeffer so positiv zur Kultur allgemein geäußert hätte. Hat er aber nicht.

Der als Zitat ausgewiesene Satz kommt bei Bonhoeffer so nicht vor. Statt dessen geht es in einem Brief an Eberhard Bethge vom 23. 1. 1944 um die theologische Einordnung der Freundschaft.[1] Wie lässt sich diese im Rahmen des theologischen Gedankenguts von Bonhoeffer verstehen und deuten?

In seinen Überlegungen zur Ethik hatte Bonhoeffer den Gedanken von vier göttlichen Mandaten entwickelt. Zu diesen Mandaten zählen Staat bzw. Obrigkeit, Ehe bzw. Familie, Arbeit und Kirche. Bonhoeffer sucht nun die Freundschaft diesen göttlichen Mandaten zuzuordnen und stößt dabei auf Schwierigkeiten. Als Bruderschaft würde sie unter den Kirchenbegriff gehören, als Kameradschaft unter den Arbeitsbegriff oder den Begriff des Politischen.[2] Das aber scheinen ihm unzureichende Bestimmungen dessen zu sein, was Freundschaft ausmacht. Freundschaft scheint ihm daher viel eher „ein Unterbegriff des Kultur- und Bildungsbegriffs“ zu sein. Der ist aber in den Mandaten bisher so nicht vertreten.

„Ehe, Arbeit, Staat und Kirche haben ihr konkretes göttliches Mandat, wie steht es aber mit Kultur und Bildung?“ Diese Darstellung überrascht auf den ersten Blick, denn danach würden Kultur und Bildung nicht(!) zu den göttlichen Aufgaben gehören. Nun könnte man, wie dies in der Bonhoeffer-Rezeption auch häufig getan wird, Kultur als Pflege verstehen und sie der Arbeit gleichsetzen.[3] Dazu schreibt Bonhoeffer in seinem Brief: „Ich glaube nicht, daß man sie einfach dem Arbeitsbegriff unterordnen kann, so verlockend das in vieler Hinsicht wäre. Sie gehören nicht in den Bereich des Gehorsams“. Das hat überaus weit reichende Folgen, denn es ordnet die gesamte Kultur und die gesamte Bildung in den Bereich der Freiheit ein. Wir sind also nicht zur Kultur und zur Bildung angehalten (mandatiert), sondern diese vollenden uns, sie erst machen uns in aller Freiheit zu vollen Menschen.

Bonhoeffer entwickelt daher die Idee eines Spielraums der Freiheit, „der alle drei Bereiche der göttlichen Mandate umgibt“. Und die Kultur wäre eben ein Teil innerhalb dieses Spielraums der Freiheit, eine Art Surplus wie Bonhoeffer ausführt: „Wer von diesem Spielraum der Freiheit nichts weiß, kann ein guter Vater, Bürger und Arbeiter, wohl auch ein Christ sein, aber ob er ein voller Mensch ist (und insofern auch ein Christ im vollen Umfang des Begriffes), ist mir fraglich.“ Interessant ist daran zunächst, dass Bonhoeffer diesen Spielraum implizit von den Mandaten abgrenzt, insofern man Vater (Ehe/Familie), Bürger (Staat/Obrigkeit), Arbeiter (Arbeit) und Christ (Kirche) sein kann, ohne von diesem Spielraum der Freiheit berührt zu sein. Man ist es eben nur nicht vollendet.

Ganz deutlich wird Bonhoeffer an dieser Stelle freilich nicht. Existiert der Spielraum der Freiheit neben/über/unter den göttlichen Mandaten in der Form, dass etwa Freundschaft sich in Partnerschaft, Kameradschaft oder Bruderschaft konkretisiert? Das ist offenkundig nicht gemeint. Gibt es also unabhängig von den göttlichen Mandaten etwas, was nicht mandatiert ist, dennoch aber existiert, also frei ist? Das würde der philosophischen Theorie des Ästhetischen entsprechen, wie sie etwa Immanuel Kant entwickelt hat und wie sie auch von Karl Barth in der Ethik-Vorlesung von 1928 aufgegriffen wird. Bei Barth heißt es: Das Werk des Künstlers steht "neben den lebensnotwendigen Werken der eigentlichen Arbeit, neben der Wissenschaft, neben Kirche und Staat".[4]

Bonhoeffer schreibt, dass im Christentum die Mandate so sehr in den Vordergrund getreten seien, dass der Spielraum der Freiheit dahinter zurückgetreten sei. Und deshalb wendet sich Bonhoeffer der Frage zu, wie überhaupt ein Verständnis dieses Spielraums der Freiheit entwickelt und gewonnen werden kann. Und hier kommt eine überraschende Kehre, denn Bonhoeffer fragt seinen Briefpartner, ob nicht „der Begriff der Kirche es ist, von dem aus allein das Verständnis für den Spielraum der Freiheit (Kunst, Bildung, Freundschaft, Spiel) wiederzugewinnen ist“.

Daran ist Einiges bemerkenswert. Zum einen geht Bonhoeffer davon aus, dass das Verständnis des Spielraums der Freiheit verloren gegangen ist, sonst müsste man es nicht wiedergewinnen. Er traut also auch der Kultur keinesfalls zu, sich als Spielraum der Freiheit zu vermitteln. [Ich bin mir schon an dieser Stelle nicht sicher, ob Bonhoeffers Diagnose richtig ist, zumindest aus der Nachkriegsperspektive sieht es anders aus.] Dann geht er darüber hinaus davon aus, dass aus dem göttlichen Mandat der Kirche ein Verständnis der Freiheit zu entwickeln ist, also aus dem notwendig Heteronomen dennoch ein Verstehen des Spielraums der Freiheit erfolgen kann. [Diese Herausforderung wird noch gut 40 Jahre später von Albrecht Grözinger als geradezu paradoxes Unterfangen beschrieben, nämlich als Versuch eine autonome Ästhetik heteronom zu denken[5].] Und schließlich meint Bonhoeffer, allein aus dem Bereich der Kirche ließe sich der Spielraum der Freiheit verstehen.

Empirisch hat zumindest das Letztere kaum einen Bezugspunkt zur Wirklichkeit. Der Brief ist Anfang 1944 geschrieben. Offenkundig sieht Bonhoeffer sowohl Familie, wie Arbeit, wie Staat als keine zureichenden Orte mehr an, diesen Spielraum der Freiheit begreiflich werden zu lassen. Das ist für den Zeitpunkt der Äußerung vielleicht noch nachvollziehbar. Bonhoeffer fragt konkret: „Wer kann denn z.B. in unseren Zeiten noch unbeschwert Musik oder Freundschaft pflegen, spielen und sich freuen? Sicher nicht der ‚ethische’ Mensch, sondern nur der Christ.“ Damit wendet sich Bonhoeffer sicher zunächst in polemischer Zuspitzung gegen die Tendenzen, die die ästhetische Existenz aus der Kirche ausgrenzen wollen. Dafür gibt es offenkundig keinen Anlass. Aber die Schlussfolgerung, allein aus diesem Bereich ließe sich der Spielraum der Freiheit verstehen, ist doch sehr gewagt.

Ich vermute, Bonhoeffer borgt sich aus dem theologischen Begriff der Kirche quasi proleptisch bzw. eschatologisch das Verständnis der Freiheit, um dieses dann als Spielraum für die Kultur zur Geltung zu bringen. Das ist aber eigentlich ein theologischer Trick – würde ich als Theologe sagen; und es unterschätzt die Eigenmächtigkeit der Kultur – würde ich als Kulturwissenschaftler behaupten.

Andererseits muss man mit den Vertretern der kritischen Theorie konstatieren, dass die Kultur selbst dialektischer zu fassen ist, dass also aus dem Spielraum der Freiheit, in dem die Kultur notwendig stattfindet, sich selbst deren Verständnis entwickelt. Zwar ist dieses Verständnis der Freiheit wiederum kulturell eingebettet, diese Einbettung vollzog sich aber auch in den 40er-Jahren nicht im Bereich des Kirchlichen und schon gar nicht „allein“.

Der Satz "allein aus dem Bereich der Kirche ließe sich der Spielraum der Freiheit verstehen" mag also rein theoretisch theologisch seine Berechtigung haben, empirisch verifizierbar ist er aber ganz und gar nicht. Der Spielraum der Freiheit ist doch eher dem Kirchlichen abgerungen, als ihm entsprungen: „Wenn sich an dieser Schwelle zur Moderne aber Dichtung und Kunst kühnlich an die Stelle des Sakralen setzen, ist ihre ästhetische Aura nicht mehr aus der Erfahrung religiöser Kunst erborgt, sondern dieser provokativ entgegengesetzt. Es handelt sich hier ... nicht um eine Profanierung des Sakralen, sondern umgekehrt: um eine Sakralisierung des Profanen“.[6] Das ist die Erfahrung der Menschen, die sich im Bereich der Kultur bewegen.

Kehren wir zurück zur aktuellen Ingebrauchnahme des Bonhoeffer-Satzes in der Kirche. „Kultur ist der Spielraum der Freiheit“ heißt es dort. Korrekterweise müsste es aber heißen: Kultur geschieht im Spielraum der Freiheit. Nur so wird – in Übereinstimmung mit der philosophischen Ästhetik – ein sinnvoller Satz daraus. Und nur so wird ein kritischer Satz daraus, der danach fragen lässt, wie es um die Freiheit, wie es um die Spielräume der Freiheit in der Kirche bestellt ist.

Der sprachliche Trick der kirchlichen Kulturbürokratie, Kultur zum einen als Spielraum der Freiheit auszugeben, sich zum anderen als Kulturträger auszuweisen, um so die Kirche als Spielraum der Freiheit darstellen zu können, stößt hier an seine Grenzen.

Denn nur insofern es einen Spielraum der Freiheit gibt – ob allein in der Kunst, darüber kann man mit Schiller, Schelling oder Adorno trefflich streiten – und nur wo Freiheit auch geschieht – wo mit anderen Worten das Spiel der Erkenntniskräfte frei ist – kann man von Kunst und Kultur sprechen. Gerade diese Reihenfolge macht es aber unwahrscheinlich, dass die Kornblumen der Kultur im kirchlichen Ährenfeld ihrer Mandate wachsen.

Anmerkungen

[1]    Bonhoeffer, Dietrich (1965): Widerstand und Ergebung. Briefe und Aufzeichnungen aus der Haft. 2. Aufl. München: Siebenstern-Taschenbuch-Verlag (Siebenstern-Taschenbuch), S. 102f.

[2]    Interessant ist, dass Bonhoeffer hier die Partnerschaft als Teils des Mandats der Familie/Ehe auslässt.

[3]   So Peter Ruch in seiner Predigt zu den vier biblischen Mandaten: „Aber auch alle anderen Tätigkeiten, die nicht direkt mit dem Nahrungsgewinn zu tun haben, gehören der Arbeit zu: Im 4. Kapitel des ersten Buches Mose werden auch die Städtebauer erwähnt, auch die Musiker, auch die Schmiede. Also die Wirtschaft, die Kultur und die Wissenschaft, überhaupt alles, was der Mensch verrichtet, ist Ausdruck seines mitschöpferischen Tuns.“ Ähnlich zieht Wolfgang Huber beides als ein Mandat zusammen: „das Mandat von Arbeit und Kultur“.

[4]   Barth, Karl (1978): Ethik 2. Vorlesung Münster WS 192829, wiederholt in Bonn, WS 1930/31. 1. Aufl. Zürich: Theologischer Verl. (Akademische Werke, 4 /2). Vgl. auch Mertin, Andreas (1999): Kunst als kritisches Spiel. Karl Barths Äußerungen zur Kunst. In: tà katoptrizómena - Magazin für Kunst | Kultur | Theologie | Ästhetik, Jg. 1, H. 2. Online verfügbar unter https://www.theomag.de/02/am9f.htm.

[5]    Grözinger, Albrecht (1987): Praktische Theologie und Ästhetik. Ein Beitrag zur Grundlegung der praktischen Theologie. München: Kaiser, S. 131.

[6]   Hans Robert Jauß (1991): Über religiöse und ästhetische Erfahrung (H. Belting, G. Steiner). Merkur 45, S. 934-946.

Artikelnachweis: https://www.theomag.de/60/am294.htm
© Andreas Mertin, 2009